Öffentliches Angebot

Öffentliches Angebot für eine wohltätige Spende

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Dieses öffentliche Angebot für eine wohltätige Spende (im Folgenden als „Angebot“ bezeichnet) ist ein Vorschlag der Wohltätigkeitsorganisation „Mutter und Kind“, juristische Person, Identifikationscode 33597525, mit Sitz in: 6/8, Tsytadelna St., Kyiv, 01015, Ukraine, Wohnung 64 (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet), vertreten durch den Präsidenten Oleh Melnychuk, an eine unbestimmte Anzahl rechtsfähiger natürlicher und juristischer Personen des Privatrechts, die freiwillig gemeinnützige Tätigkeiten ausüben (im Folgenden wird jede dieser Personen als „Spender“ bezeichnet), mit jedem Spender, der einen Antrag stellt, eine Vereinbarung über eine gemeinnützige Spende (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) zu den in diesem Angebot beschriebenen Bedingungen abzuschließen.

1.2 Dieses Angebot ist ein Vorschlag zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß Artikel 641 des Zivilgesetzbuches der Ukraine.

1.3 Dieses Angebot tritt mit seiner Veröffentlichung auf der Website der Organisation unter dem folgenden Link in Kraft: https://mamainemovlya.org.ua (im Folgenden als „Website“ bezeichnet). Dieses Angebot ist unbefristet und kann von der Organisation jederzeit (vor seiner Annahme durch den Zuwendungsempfänger) durch Veröffentlichung der entsprechenden Informationen auf der Website geändert oder zurückgezogen werden.

1.4. Die Organisation kann Vereinbarungen über die Bereitstellung einer gemeinnützigen Spende auf andere Weise und/oder zu anderen Bedingungen als in diesem Angebot vorgesehen abschließen. Der Spender kann den Abschluss einer solchen Vereinbarung bei der Organisation gesondert beantragen.

2. Gegenstand der Vereinbarung

2.1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist eine freie, freiwillige und unwiderrufliche Übertragung des Spenders in das Eigentum der Organisation durch eine Spende zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Tätigkeit der Organisation, die ihrerseits eine solche Spende annimmt und sich verpflichtet, die Richtung ihrer Verwendung für ihre eigene gemeinnützige Tätigkeit in Übereinstimmung mit der Satzung und der Gesetzgebung der Ukraine selbständig zu bestimmen.

2.2. Die Überweisung von Mitteln durch den Geber im Rahmen dieses Abkommens wird als gemeinnützige Spende gemäß Artikel 6 des Gesetzes der Ukraine „Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen“ anerkannt.

2.3. Der Spender legt die Höhe der gemeinnützigen Spende selbständig fest. Der Spender hat das Recht, von der Organisation Informationen über die Art und Höhe der erforderlichen wohltätigen Unterstützung für bestimmte Zwecke der Tätigkeit der Organisation sowie für die Wohltätigkeitsprogramme der Organisation anzufordern und zu erhalten, um die Verwendungsbereiche der wohltätigen Spende zu bestimmen, bevor diese geleistet wird.

2.4. Der Abschluss und die Durchführung dieses Vertrages bezweckt nicht den Gewinn einer der beiden Parteien und sieht keinen solchen vor.

 

3. Aktivitäten der Organisation

3.1 Die Organisation übt wohltätige Tätigkeiten auf dem Gebiet des Mutterschafts- und Kinderschutzes, der Gesundheitsfürsorge mit dem Ziel aus, Waisenkindern, Kindern, die von Militäroperationen betroffen sind, Waisen, Kindern aus einkommensschwachen und kinderreichen Familien, Kindern mit Behinderungen und ihren Familien sowie medizinischen und anderen Einrichtungen, die Patienten medizinisch versorgen, materielle, soziale und psychologische Hilfe zu gewähren, indem sie die vollständige Behandlung und Rehabilitation dieser Kinder sicherstellt und Medikamente, medizinisches Material und andere Güter beschafft. Die Organisation übt auch andere karitative Tätigkeiten im Einklang mit der Charta aus.

3.2. Die Aktivitäten der Organisation sind nicht auf Gewinn ausgerichtet.

3.3. Die Satzung der Organisation, Informationen über ihre Arbeit und Berichte über die Ergebnisse ihrer Aktivitäten werden auf der Website veröffentlicht.

 

4. Spende und Annahme des Angebots

4.1 Der Spender bestimmt selbständig die Höhe der Spende und tätigt sie durch Überweisung unter Verwendung der auf der Website veröffentlichten Zahlungsformulare und -mittel oder durch Überweisung auf das Girokonto der Organisation durch Bankinstitute. Wohltätige Spenden sind unbefristet, und die Dauer ihrer Verwendung durch die Organisation ist nicht begrenzt.

4.2 In Übereinstimmung mit diesem Angebot und dem Vertrag werden die Spenden von den Spendern zur Verfügung gestellt und von der Organisation zur Durchführung und Sicherstellung der karitativen Tätigkeit (Umsetzung der Richtlinien, Ziele der karitativen Tätigkeit und der karitativen Programme) der Organisation in Übereinstimmung mit der Satzung und der Gesetzgebung der Ukraine verwendet. Der Spender erklärt sich mit der Verwendung seiner Spende einverstanden.

4.3. Der Spender hat auch das Recht, den konkreten Zweck seiner Spende im Rahmen der Ziele und Aktivitäten sowie der Wohltätigkeitsprogramme der Organisation zu bestimmen, indem er mit der Organisation einen gesonderten Vertrag über die Gewährung einer Wohltätigkeitsspende gemäß den Punkten 1.4 und 2.3 dieses Angebots abschließt. Bestimmt der Spender bei seiner Spende den Verwendungszweck ohne die vorherige Zustimmung der Organisation, so hat diese das Recht, die Spende an den Spender zurückzugeben.

4.4. Die geleisteten Spenden werden von der Organisation in der Reihenfolge ihres Eingangs verwendet.

4.5. Bei der Überweisung einer Spende muss der Spender zur korrekten Identifizierung des Zahlers seine Kontaktdaten angeben: Vor- und Nachname, Name der juristischen Person, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie andere Daten, die eine Identifizierung des Spenders ermöglichen.

 

5. Annahme

5.1. Die Annahme des Angebots gilt als dessen vollständige und bedingungslose Annahme durch den Spender, indem er die gemeinnützige Spende auf eine der in Klausel 4.1 genannten Arten an die Organisation überweist. Das Angebot gilt ab dem Zeitpunkt der Gutschrift der Mittel auf dem Girokonto der Organisation als angenommen und der Vertrag als geschlossen.

5.2. Innerhalb von 48 Stunden nach der Gutschrift der Mittel auf dem Girokonto der Organisation kann der Spender bei der Organisation die Rückerstattung der Spende aufgrund einer fehlerhaften Überweisung oder aus anderen Gründen beantragen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Spende als unwiderruflich und wird von der Organisation nicht zurückgegeben, es sei denn, eine solche Rückgabe ist durch die Gesetzgebung der Ukraine vorgeschrieben oder in diesem Angebot anderweitig vorgesehen. Wenn die Spende auf das Konto der Organisation überwiesen wurde, ohne dass der Einzahler identifiziert wurde, und die Organisation den Spender nicht identifizieren kann, wird diese Spende von der Organisation nicht zurückerstattet.

5.3. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Begünstigte, dass er mit allen Bedingungen des Angebots einverstanden ist und den Gegenstand und die Bedingungen des Vertrags in vollem Umfang kennt und anerkennt.

5.4. Die mit der Durchführung von Spenden verbundenen Kosten (Überweisungsgebühren, Steuern, Abgaben usw.) sind vom Spender zu tragen, wenn diese Kosten dem Spender in Rechnung gestellt werden, und von der Organisation, wenn diese Kosten der Organisation in Rechnung gestellt werden. Der Spender nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Teil seiner Spende von der Organisation zur Deckung der mit der Durchführung von Spenden verbundenen Kosten verwendet werden kann, wenn diese Kosten von Dritten standardmäßig erhoben werden und nicht vermieden werden können (z. B. Gebühren für die Akquisition von Zahlungssystemen, Bankgebühren usw.).

5.5. Der Spender und die Organisation vereinbaren gemäß Artikel 207, Teil 2, Artikel 639, Artikel 641, Artikel 642 des Zivilgesetzbuches der Ukraine, dass ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots der Vertrag über die gemeinnützige Spende als abgeschlossen gilt.

5.6. Die Parteien sind sich einig, dass die Nichteinhaltung der Schriftform der Vereinbarung über die gemeinnützige Spende nicht ihre Ungültigkeit bedeutet.

 

6. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

6.1. Die Organisation verpflichtet sich, die Mittel aus der Spende des Spenders in strikter Übereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung und nur im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit zu verwenden sowie die notwendigen Bedingungen für die Spende des Spenders gemäß den Bedingungen des Angebots zu schaffen.

6.2. Die Organisation hat das Recht, den Verwendungszweck der Spende im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit und der ukrainischen Gesetzgebung selbständig zu bestimmen, es sei denn, der Spender hat den Verwendungszweck seiner Spende in einer gesonderten Vereinbarung mit der Organisation festgelegt. Wird der Zweck der Spende nicht vom Spender festgelegt, so wird davon ausgegangen, dass die Spende für die Durchführung der satzungsgemäßen Tätigkeiten der Organisation bestimmt ist.

6.3. Der Spender erklärt sich damit einverstanden, dass die Organisation einen Teil der von den Spendern erhaltenen Mittel in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine „Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen“ zur Finanzierung ihrer Verwaltungsausgaben verwenden kann. Die Höhe der Ausgaben für den Unterhalt der Organisation (Verwaltungskosten der Organisation) darf 20% ihres Budgets für das laufende Jahr nicht überschreiten.

6.4. Der Spender hat das Recht, Informationen über die Verwendung seiner Spende zu erhalten. Zu diesem Zweck stellt die Organisation monatliche Berichte auf der Website ein. Auf Verlangen des Spenders kann die Organisation die beabsichtigte Verwendung der Spende auch durch zusätzliche Unterlagen bestätigen.

6.5. Mit der Spende bestätigt der Spender unmissverständlich seine Rechtsfähigkeit, die Freiwilligkeit der Transaktion und dass der Gegenstand der Spende nicht verboten, verhaftet oder verpfändet ist, nicht mit anderen Rechten Dritter belastet ist und nicht unter Verletzung des ukrainischen Gesetzes Nr. 361-IX „Über die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ erworben wurde.

Falls die Organisation begründete Zweifel an diesen Erklärungen hat, hat sie das Recht, entsprechende Nachweise zu verlangen, und der Geber verpflichtet sich, diese zu erbringen.

 

7. Höhere Gewalt

7.1. Der Zuwendungsgeber und die Organisation sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Falle von nicht vorhersehbaren oder vorhersehbaren, aber nicht abwendbaren Umständen höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen usw.) und im Falle von rechtlicher höherer Gewalt (Entscheidungen von Behörden) befreit. Diese Umstände sind objektiv und absolut. Die Umstände der höheren Gewalt müssen von der ukrainischen Industrie- und Handelskammer bestätigt werden. Die Vertragspartei, der es aufgrund höherer Gewalt unmöglich geworden ist, ihre Verpflichtungen aus diesem Abkommen zu erfüllen, unterrichtet die andere Vertragspartei innerhalb von drei Tagen über den Beginn und das Ende dieser Umstände.

7.2. Das Vorhandensein des Kriegszustandes als Umstand höherer Gewalt auf dem Territorium der Ukraine wird durch ein allgemeines Schreiben der IHK der Ukraine bestätigt, das am 28.02.2022 auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht wurde, bzw. das Schreiben bestätigt das Vorhandensein dieser Umstände, und die Unmöglichkeit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen muss von der Person in Abhängigkeit von ihren tatsächlichen Umständen, die es unmöglich machen, sie zu erfüllen, dokumentiert werden.

 

8. Schlussbestimmungen

8.2. Mit der Annahme des Angebots erteilt der Spender der Organisation die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die er im Rahmen seiner Spende für wohltätige Zwecke mitgeteilt hat, um die Bedingungen der Vereinbarung zu erfüllen. Zu diesen personenbezogenen Daten können gehören: Name, Vorname und Vatersname, Anschrift, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und (bei Überweisungen auf das Girokonto der Organisation durch Bankinstitute) Bankverbindung. Zu den zulässigen Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten gehören ihre Erhebung, Registrierung, Akkumulation, Speicherung, Anpassung, Änderung, Aktualisierung, Verwendung und Verbreitung (Vertrieb, Verkauf, Übertragung), Depersonalisierung und Vernichtung. Die Organisation verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Spenders nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben, außer in Fällen, in denen eine solche Weitergabe von staatlichen Behörden oder anderweitig in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ukraine verlangt wird. Der Spender bestätigt, dass er über die im Gesetz der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ festgelegten Rechte informiert worden ist. Der Umfang der Rechte des Spenders als Betroffener von personenbezogenen Daten.

8.3. Der Spender stimmt zu, dass seine Kontaktinformationen von der Organisation verwendet werden dürfen, um dem Spender Briefe und Mitteilungen, einschließlich elektronischer Nachrichten, zu senden. Dabei verpflichtet sich die Organisation, die Kontaktinformationen des Spenders nicht an Dritte weiterzugeben, außer in Fällen, die ausdrücklich durch die Gesetze der Ukraine vorgesehen sind.

8.4. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Vertrags sind diese durch Verhandlungen beizulegen. Falls eine Einigung durch Verhandlungen nicht möglich ist, werden Streitigkeiten durch die Gerichte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entschieden.

8.5. In allen anderen Angelegenheiten, die in diesem Angebot nicht vorgesehen sind, richten sich die Parteien nach dem geltenden Recht der Ukraine.

 

WOHLTÄTIGKEITSORGANISATION „МАМА І НЕМОВЛЯ“

01015, Ukraine, Kiew, Zitadellenstraße 6/8, Whg. 64

IBAN: UA34 305299 00000 260020262107 67

AT „KB „PRIVATBANK“

EDRPOU 33597525

Nicht steuerpflichtig auf Einkommensteuer

E-Mail-Adressen für die Abstimmung möglicher Anfragen:

info@mamainemovlya.org.ua

Präsident / O.P. Melnitschuk